Verpflichtung zu Ethik und Nachhaltigkeit: Unsere Lieferkettenstandards

Gabriele Bühring und ihr Team vertreiben ausschließlich Produkte und Dienstleistungen, die unter Wahrung der Menschenrechte, Respekt vor der Würde des Menschen und des Umweltschutzes hergestellt wurden. Lesen Sie auf dieser Seite mehr über unsere Lieferkettenstandards ("Code of Conduct and Business Ethics").

Vorwort

Wir kooperieren ausschließlich mit Lieferanten, die dieselben hohen Standards einhalten. Diese Standards gelten für alle Lieferanten von Waren und Dienstleistungen für Gabriele Bühring und ihr Team, einschließlich Dienstleister, Anbieter, Vertriebspartner, Auftragnehmer und Subunternehmer. Unser Engagement stützt sich auf führende internationale Standards und Rahmenwerke, die von den Vereinten Nationen (UN) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden.

Wir befürworten die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Kernkonventionen der ILO und der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Diese Standards basieren auf international anerkannten Prinzipien, Normen und Rahmenwerken. Bei der Auslegung dieser Standards orientieren wir uns an den Richtlinien und Definitionen der UN und der ILO. Alle von Gabriele Bühring und ihrem Team angebotenen Produkte oder Dienstleistungen müssen im Einklang mit diesen Standards und allen geltenden Gesetzen hergestellt, produziert oder erbracht werden.

Lieferanten sind verpflichtet, unsere Standards einzuhalten, auch wenn diese strenger sind als die gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen alle relevanten Gesetze und Vorschriften befolgen und Gabriele Bühring und ihr Team dabei unterstützen, ebenfalls konform zu handeln. Dies schließt die Erfüllung von Anfragen seitens Gabriele Bühring zur Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ein. Sollte es zu einem Konflikt zwischen geltendem Recht und diesen Standards kommen, müssen Lieferanten die Gesetze einhalten und gleichzeitig Wege finden, um die Prinzipien international anerkannter Menschenrechte und die in den Standards festgelegten Erwartungen zu respektieren. 

Lieferanten müssen die auf dieser Seite beschriebenen Standards für alle Mitarbeitenden ohne Diskriminierung und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder gesetzlich geschütztem Status anwenden. Wir verstehen, dass bestimmte Gruppen unverhältnismäßig stark von den in unseren Standards behandelten Themen betroffen sein können und anfälliger für Ausbeutung sowie andere menschenrechtliche und ökologische Beeinträchtigungen sind (z. B. Frauen, Kinder, gleichgeschlechtlich liebende Menschen, indigene Völker, Zeitarbeitende oder transnationale Arbeitende).

Wir sind stolz darauf, dass wir die spezifischen Risiken für diese Gruppen gründlich bewertet haben und mit Überzeugung und absoluter Sicherheit sagen können, dass wir und unsere Partner Arbeitsumfelder geprägt von Respekt und Würde und frei von Diskriminierung geschaffen haben. 

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihre Einstellungspraktiken sowie ihre eigenen Lieferanten, Auftragnehmer, Subunternehmer, Personal- oder Arbeitsvermittler, die an der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Gabriele Bühring beteiligt sind, offen zu legen.

Wir unterstützen unsere Lieferanten jederzeit dabei, unsere Standards zu verstehen und umzusetzen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Lieferanten, Subunternehmer und Arbeitsvermittler die geltenden Gesetze und Standards einhalten. Zudem sollen sie mit ihnen zusammenarbeiten, um diese Standards zu übernehmen und das Bewusstsein dafür zu stärken.

Wir behalten uns das Recht vor, eine Geschäftsbeziehung jederzeit vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, wenn unsere Standards nicht eingehalten werden.

Standards zu Arbeitsrechten

Kinderarbeit

Gabriele Bühring duldet keinerlei Kinderarbeit. Wir verlangen von all unseren Lieferanten, dass sie bei der Einstellung von Mitarbeitenden beachten, dass neben dem gesetzlichen Mindestalter auch die Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Diese Regelungen gelten ohne Ausnahme, auch für sogenannte „leichte Tätigkeiten“.

(Moderne) Sklaverei, Menschenhandel und Zwangsarbeit

Lieferanten dürfen keine Zwangsarbeit in irgendeiner Form einsetzen. Dies beinhaltet (ist aber nicht limitiert auf) Sklaverei, Gefangenenarbeit, Schuldknechtschaft, Fronarbeit oder andere Arten unfreiwilliger Arbeit. Gabriele Bühring akzeptiert keine Lieferanten, die Arbeitskräfte durch Menschenhandel beschaffen oder diese anderweitig durch Drohungen, Gewalt, Zwang, Entführung oder Betrug ausbeuten. Alle Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis erfolgen. Mitarbeitenden muss es jederzeit möglich sein, ihren Arbeitsplatz zu verlassen und ihr Beschäftigungsverhältnis oder andere Arbeitsverhältnisse mit einer angemessenen Kündigungsfrist ohne Strafe zu beenden. Die Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden in den vom Lieferanten kontrollierten Einrichtungen darf in keiner Weise unangemessen eingeschränkt werden.

Dokumente zum Anstellungsverhältnis und Arbeitsbedingungen

Vor Beginn ihrer Beschäftigung müssen Mitarbeitende klare und leicht verständliche Unterlagen erhalten, die die Anstellungsbedingungen festlegen. Diese Unterlagen sollten idealerweise in der Muttersprache der Mitarbeitenden oder in einer Sprache, die sie gut verstehen, verfasst sein. Für Mitarbeitende mit geringerer Alphabetisierung (Lese- und Schreibfähigkeit) sollten entsprechende sprachliche und visuelle Mittel verwendet werden. Nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dürfen die Anstellungsbedingungen nicht geändert werden, es sei denn, die Änderungen erfolgen im Einklang mit dem Gesetz und bringen den Mitarbeitenden verbesserte Bedingungen.

Gehaltszahlungen und Sozialleistungen

Lieferanten sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden pünktlich zu bezahlen und die Entlohnung gemäß den geltenden Gesetzen oder darüber hinaus zu gewährleisten. Dies schließt Mindestlöhne und -zulagen, Überstundenvergütungen, Sozialleistungen sowie bezahlten Urlaub ein. In Ländern ohne entsprechende gesetzliche Regelungen sollten Lieferanten Löhne zahlen, die mindestens dem Branchendurchschnitt entsprechen oder diesen übertreffen, Überstunden zu einem höheren Satz vergüten und Richtlinien implementieren, die Mitarbeitenden Unterstützungsleistungen wie bezahlten Urlaub bieten.

Es ist essenziell, dass Lieferanten den gleichen Lohn für Arbeit von gleichem Wert ohne Diskriminierung zahlen. Auf Nachfrage müssen sie nachweisen, dass die gesetzlichen Löhne für normale Arbeitsstunden und Überstunden korrekt berechnet wurden. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten auf, regelmäßig die Gehälter ihrer Mitarbeitenden überprüfen, um sicherzustellen, dass diese ausreichen, um ihre grundlegenden Bedürfnisse und die ihrer Familien zu decken. Die Gehälter sollten entsprechend regelmäßig angepasst werden.

Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden rechtzeitig Gehaltsabrechnungen bereitzustellen, die eine verständliche Erklärung der Vergütung enthalten. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Zudem empfiehlt Gabriele Bühring unbare Zahlungsmethoden für Lohn- und Gehaltszahlungen.

Lieferanten sind verpflichtet, allen Mitarbeitenden Sozialleistungen und Urlaub gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu gewähren. Darüber hinaus sollten sie eine Elternzeitregelung einführen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und klar alle zusätzlichen Schutzmaßnahmen und Leistungen während der Schwangerschaft und Elternzeit beschreibt. Auch in Fällen, in denen das Gesetz keine spezifischen Regelungen vorsieht, empfehlen wir, den Mitarbeitenden bezahlte Abwesenheiten zu ermöglichen, zum Beispiel für Erholung und Freizeit, Urlaub, Feiertage und Elternzeit. Zusätzlich empfehlen wir Lieferanten, Eltern flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten.

Arbeitszeit

Wie verpflichten unsere Lieferanten die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu erfassen und regelmäßig auszuwerten, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden sicherzustellen. Abgesehen von Sonder- oder Notfällen gilt: Die Arbeitszeit darf maximal 48 Stunden pro Woche betragen, einschließlich Überstunden, und  jedem Mitarbeitenden muss innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums mindestens ein freier Tag gewährt werden. Die Arbeitszeiten dürfen in keinem Fall die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreiten. Lieferanten sind verpflichtet, den Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zu gewähren oder, wenn keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen bestehen, angemessene Pausen zu ermöglichen.

Bei Überstunden sollten Lieferanten religiöse Gepflogenheiten (z. B. religiöse Feiertage) berücksichtigen. Außerdem sollten sie die Mitarbeitenden rechtzeitig über anstehende Überstunden informieren.

Diskriminierungsverbot

Alle Lieferanten von Gabriele Bühring dürfen bei Prozessen wie Rekrutierung, Einstellung, Beförderung, Schulung, Lohn, Sozialleistungen und Kündigung keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, Glauben, körperlicher, sensorischer oder geistiger Behinderung, Alter, politischer Meinung, Schwangerschaft, Migrationsstatus, Abstammung, Kaste, Ehe- oder Familienstand oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen vornehmen.

Die Abfrage von Familienstand, Schwangerschaft oder Elternstatus als Kriterium für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung ist untersagt. Zudem dürfen Lieferanten keine Schwangerschafts-, Jungfräulichkeits- oder HIV-Tests verlangen. Frauen dürfen weder gezwungen noch unter Druck gesetzt werden, Verhütungsmittel zu verwenden oder darauf zu verzichten, und sie dürfen wegen ihrer reproduktiven Entscheidungen nicht diskriminiert werden.

Lieferanten sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen im Zusammenhang mit Behinderungen, Religion oder Schwangerschaft zu treffen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den Lohn oder die Beschäftigung haben darf. Eine Politik der Chancengleichheit, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Beschäftigungspraxis fördert, muss verfolgt werden. Diskriminierungen gegenüber Schwangeren, stillenden Müttern oder Mitarbeitenden, die aus der Elternzeit zurückkehren, sind untersagt.

Arbeitsumfeld frei von Belästigung und Missbrauch

Gabriele Bühring setzt bei allen Lieferanten voraus (siehe Vorwort), dass alle Mitarbeitenden ein Arbeitsumfeld geprägt von Respekt und Würde, frei von Belästigung und Missbrauch, erleben. Lieferanten dürfen weder Gewalt, Belästigung, Missbrauch noch Zwang anwenden oder tolerieren, sei es physische, verbale, sexuelle oder psychologische Gewalt. Ebenso sind Folter und jede Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung untersagt. Dies umfasst unter anderem die Androhung von Gewalt, körperliche Züchtigung, seelische Nötigung, sexuelle Belästigung, geschlechtsspezifische Gewalt, unangemessene Beschränkungen beim Betreten oder Verlassen des Arbeitsplatzes sowie andere Formen der Einschüchterung.

Schutz von Hinweisgebenden & Beschwerdehandling

Mitarbeitende müssen bei allen Lieferanten die Möglichkeit haben, ihre Bedenken frei zu äußern und Lösungen für Probleme, auf vertrauliche und anonyme Weise zu suchen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Deutsche Lieferanten sind verpflichtet, gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen fairen und effektiven Beschwerdemechanismus einzurichten und zu betreiben, über den Mitarbeitende ihre Beschwerden einreichen können. Darüber hinaus müssen Lieferanten ein transparentes und effizientes Verfahren zur Lösung dieser Beschwerden implementieren und den Mitarbeitenden klar kommunizieren, um sicherzustellen, dass ihre Anliegen zeitnah geprüft und behoben werden.

Organisations- und Versammlungsfreiheit

Alle Mitarbeitende unserer Lieferanten haben das Recht, eine Gewerkschaft oder eine andere rechtmäßige Organisation ihrer Wahl zu gründen, ihr beizutreten oder sich dafür zu entscheiden, keiner Organisation beizutreten. Die Lieferanten von Gabriele Bühring müssen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen der Mitarbeitenden uneingeschränkt achten. Mitarbeitende dürfen für die friedliche Ausübung dieser Rechte weder bestraft noch Repressalien, Belästigungen oder Einschüchterungen ausgesetzt werden.

Standards zu Arbeitssicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmenden

Recht auf körperliche Unversehrtheit am Arbeitsplatz

Lieferanten müssen den Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten, welches ihre körperliche und geistige Gesundheit nicht gefährdet. Es ist unerlässlich, dass Lieferanten alle geltenden Gesetze in Bezug auf Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsstandards befolgen. 

Sichere Arbeitsplätze

Lieferanten müssen sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten, indem sie sichere, gut gewartete Einrichtungen, Infrastruktur und Maschinen bereitstellen. Diese Arbeitsumgebungen müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und strukturell ausreichend gesichert sein, um Risiken durch Naturkatastrophen zu berücksichtigen. 

Lieferanten müssen kontinuierlich die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für ihre Mitarbeitenden überwachen. Dazu gehören Gefahren durch chemische, biologische, mechanische und elektrische Einflüsse, physische Belastungen, Feuer, Fahrzeuge und Absturzgefahren. Es ist die Pflicht aller Lieferanten von Gabriele Bühring, diese Risiken mittels freigegebener Verfahren zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Dies umfasst die Beseitigung von Gefahren, den Ersatz riskanter Prozesse oder Materialien, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung sowie sichere Arbeitsverfahren  und regelmäßige Schulungen zur Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit.

Wenn sich Gefahren durch diese Maßnahmen nicht ausreichend reduzieren lassen, sind die Lieferanten verpflichtet, den Mitarbeitenden kostenlose, geeignete und gut gewartete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und diese im richtigen Gebrauch zu schulen. 

Zusätzlich sollten Lieferanten besonders auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken achten, die schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen betreffen können, und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu eliminieren oder zu mindern. Sie müssen diese Mitarbeitenden rechtzeitig über potenzielle Gefahren informieren und angepasste Vorkehrungen treffen.

Arbeitsunfälle und berufstypische Krankheiten

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, Prozesse zur Vorbeugung, Handhabung und Verfolgung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu implementieren. Dies umfasst das Melden, Klassifizieren und Dokumentieren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Bereitstellung notwendiger medizinischer Behandlungen, die Untersuchung der Vorfälle sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen. Außerdem ist die Wiedereingliederung der Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz zu unterstützen.

Unter notwendiger medizinischer Behandlung verstehen wir, dass Lieferanten den Mitarbeitenden bei arbeitsbedingten Verletzungen oder Krankheiten Erste Hilfe leisten und sie über zugängliche Gesundheitsdienste informieren müssen.

Körperlich fordernde Tätigkeiten

Lieferanten von Gabriele Bühring sind dazu verpflichtet fortlaufend körperlich belastende Tätigkeiten, wie den manuellen Materialtransport, schweres oder wiederholtes Heben, langes Stehen sowie stark wiederholende oder kraftaufwändige Arbeiten, zu identifizieren, bewerten und kontrollieren, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu schützen. Sollten die Arbeitsbedingungen zu Hitze- oder Kältestress führen können, sind Arbeitgeber verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Während ihrer Schicht erhalten Mitarbeitende, unter Berücksichtigung der Arbeitsumgebung und der körperlichen Anforderungen der Aufgaben, angemessene Ruhe- und Trinkpausen. 

Sicherheitsplanung und Notfallreaktionen

Wir setzen von unseren Partnern voraus, dass sie Pläne und Reaktionssysteme für Notfallsituationen entwickeln. Mitarbeitende sollten einmal jährlich in diesen Notfallplänen geschult werden. Die Reaktionssysteme und Notfallpläne müssen folgende Aspekte beinhalten (falls zutreffend): Notfallmeldungen, Alarmsysteme, Benachrichtigungs- und Evakuierungsverfahren für die Mitarbeitenden, Schulungen und Übungen, Erste-Hilfe-Möglichkeiten, Feuermelde- und Löschinstallationen, frei zugängliche und unversperrte Notausgänge sowie Kontaktinformationen für Notfallhelfende.

Sicherheit im Umgang mit Maschinen

Produktionsanlagen und Maschinen in unseren Fertigungsbetrieben müssen regelmäßig auf Sicherheitsrisiken überprüft werden. Falls erforderlich, sind Lieferanten verpflichtet, angemessen gewartete Sicherheitsvorrichtungen (z. B. physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen, Absperrungen) bereitzustellen, um Verletzungsgefahren für die Mitarbeiter zu minimieren.

Hygiene und sanitäre Einrichtungen

Lieferanten von Gabriele Bühring müssen ihren Mitarbeitenden in allen Arbeitsbereichen bzw. Fertigungsgebäuden sichere und hygienische Bedingungen bieten. Mitarbeitende sollten zu jeder Zeit uneingeschränkten Zugang zu grundlegenden Hygieneeinrichtungen haben, einschließlich Handwaschstationen, sicherem Trinkwasser, sauberen Toiletten und Abfallbehältern. Wenn Lieferanten Kantinen oder andere Verpflegungsmöglichkeiten (beispielsweise Kaffeeküchen, Kitchenettes...) bereitstellen, müssen diese Einrichtungen die Voraussetzungen für eine hygienische Zubereitung, Lagerung und den Verzehr von Lebensmitteln erfüllen. 

Aktiver Umweltschutz

Gabriele Bühring und ihr Team handeln nach strengen Nachhaltigkeitsprinzipien. Diese finden Sie hier. Zusätzlich verpflichten wir unsere Partner- und Zuliefererbetriebe einschließlich deren Vorlieferanten, die folgenden Punkte einzuhalten:

Unser Engagement für eine nachhaltige Zukunft beginnt bei der Anerkennung des unveräußerlichen Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Für unsere verantwortungsbewussten Lieferanten ist es daher unabdingbar, alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften strikt einzuhalten. Wir verpflichten alle Partner und Vorlieferanten, die negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt kontinuierlich zu minimieren. Dies umfasst Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, der Luft- und Treibhausgasemissionen, des Abfallaufkommens, des Wasserverbrauchs, der Umweltverschmutzung sowie des Einsatzes gefährlicher Stoffe. Darüber hinaus sind wir entschlossen, durch die Integration umweltverträglicher Praktiken in unsere Partnerbetriebe und Lieferketten, Fortschritte bei der Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu erzielen. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Grundlage für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.

Reduzierung der Treibhausemissionen und des Energieverbrauchs

Wir ermutigen unsere Lieferanten, fortlaufend an der Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu arbeiten und den Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen zu verringern. Lieferanten sollten ihre Treibhausgasemissionen erfassen und dokumentieren und diese auf Anfrage an Gabriele Bühring weiterleiten, um sie durch Klimaschutz- und Aufforstungsprojekte ausgleichen zu können. Es wird empfohlen, dass Lieferanten klare Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen festlegen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten.

Umgang mit Gefahrstoffen

Gabriele Bühring verpflichtet Ihre Lieferanten dazu, sämtliche geltenden Gesetze und Regelungen bezüglich Gift- und Gefahrstoffe zu befolgen. Gemeinsam atbeiten wir daran, dass in unserer Wertschöpfungskeitte keinerlei umweltbedenkliche Stoffe zum Einsatz kommen. Sollte es dennoch erforderlich sein, müssen unsere Partner sicherstellen, dass Gefahrstoffe (z. B. Chemikalien und Materialien), die Risiken für Menschen und die Umwelt darstellen, sicher gehandhabt, transportiert, gelagert und entsorgt werden. Zudem ist es erforderlich, dass Lieferanten ihre Mitarbeitenden umfassend in der sicheren Handhabung und Entsorgung dieser Gefahrstoffe schulen.

Erhalt unserer natürlichen Ressourcen und Schutz vor Umweltverschmutzung

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um Luft- und Treibhausgasemissionen sowie die Freisetzung von Schadstoffen und die Entstehung von Abfällen zu minimieren oder zu verhindern. Gleichzeitig sollen unsere Partner den Verbrauch fossiler Brennstoffe reduzieren und den Einsatz von natürlichen Ressourcen wie Wasser und Mineralien zu verringern. Ebenso sollen sie Praktiken umsetzen, die die Anpassung von Produktions-, Wartungs- und Betriebsabläufen, den Austausch von Materialien, die Wiederverwendung, die Ressourcenschonung oder das Recycling fördern.

Abholzung

Für kein Produkt, welches von Gabriele Bühring und Ihrem Team vertrieben wird, darf es zu Abholzung im Sinne der  European Deforestation Regulation (EUDR) kommen. Dies betrifft Weideflächen wie auch Kork- und Holzanbaugebiete. Starke (lokale) Schutzgesetze und verantwortungsbewusste Vorlieferanten sichern dies. Gern geben wir Ihnen auf Anfrage weitere Auskünfte hierzu. 

Müllentsorgung und Recyling

An unserem Unternehmensstandort, sowie in allen Partnerbetrieben, legen wir großen Wert auf eine sorgfältige und umfassende Mülltrennung gemäß den jeweils geltenden lokalen Vorschriften und Regularien. Dies bedeutet, dass wir alle anfallenden Abfälle systematisch sortieren, um sicherzustellen, dass keine Materialien unsachgemäß entsorgt werden. Besonderen Fokus legen wir auf recycelbare Abfälle. Diese werden ausnahmslos dem Recyclingprozess zugeführt, um sicherzustellen, dass wertvolle Ressourcen wiederverwertet werden können.

Wasserschutz und Luftemissionen

Als umweltbewusstes Unternehmen engagieren wir uns intensiv für den Schutz der Wasserressourcen. Dazu gehört die sorgfältige Überwachung und Kontrolle unseres Wasserverbrauchs sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung und Wiederverwendung von Wasser. Wir vermeiden jegliche Form der Wasserverschmutzung durch strikte Einhaltung von Umweltschutzvorschriften und setzen Technologien ein, die die Wasserqualität erhalten oder sogar verbessern. 

Ebenso liegt uns die Reduktion von Luftemissionen am Herzen. Wo nötig, sind effiziente Filtersysteme und moderne Technologien im Einsatz, um die Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre so gering wie möglich zu halten. Unsere Produktionsprozesse sind darauf ausgerichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen schädlichen Emissionen kontinuierlich zu minimieren. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Verbesserung unserer Energieeffizienz leisten wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung.

Verantwortungsbewusstes Sourcing - nachhaltige Rohstoffbeschaffung

Für Gabriele Bühring und ihr Team ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Lieferanten die in ihren Produkten verwendeten Rohstoffe auf verantwortungsbewusste Weise beziehen. Dies bedeutet, dass die Beschaffung dieser Materialien in einer Weise erfolgt, die die lokalen Gesetze respektiert und keine negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme hat. Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten die Lebensgrundlagen unserer und zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigen und dass natürliche Ressourcen durch nachhaltige Praktiken bewahrt werden.

Darüber hinaus sind Lieferanten verpflichtet, die soziale und ökologische Leistung ihrer vorgeschalteten Lieferanten konsequent zu überwachen. Dies soll gewährleisten, dass in der gesamten Lieferkette hohe Standards eingehalten werden und dass keine umweltschädlichen oder sozial unverträglichen Praktiken toleriert werden. Die Einhaltung dieser Standards muss in Übereinstimmung mit international anerkannten Sorgfaltspflichten erfolgen, die sowohl Umwelt- als auch Sozialverträglichkeit berücksichtigen.

Im Rahmen dieser Verpflichtung müssen Lieferanten in der Lage sein, auf Verlangen von Gabriele Bühring entsprechende Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Diese Dokumentationen sollen belegen, dass die Rohstoffbeschaffung im Einklang mit den vorgegebenen Umwelt- und Sozialstandards steht. Dazu gehören beispielsweise Zertifikate, Auditberichte oder detaillierte Informationen zu den angewandten Beschaffungspraktiken und den damit verbundenen Auswirkungen.

Gabriele Bühring erwartet von ihren Lieferanten, dass sie diese Prinzipien ernst nehmen und sich aktiv darum bemühen, ihre Lieferkette transparent und nachhaltig zu gestalten. Dies beinhaltet auch regelmäßige Selbstevaluierungen und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass hohe Standards zur Umweltverträglichkeit und sozialen Verantwortung eingehalten werden.

Ethisches Verhalten

Nulltoleranz gegenüber Bestechung und Korruption

Gabriele Bühring duldet keinerlei Formen der Bestechung seitens ihrer Lieferanten, unabhängig davon, in welchem Kontext und aus welchen Gründen sie stattfinden könnte. Dies gilt sowohl im Umgang mit Regierungsbeamten als auch in der Privatwirtschaft. Ein typisches Beispiel für Bestechung ist das Anbieten, Versprechen, Autorisieren, Geben oder Annehmen von wertvollen Geschenken, das darauf abzielt, unlautere Vorteile zu erlangen oder bevorzugt behandelt zu werden.

Ferner ist es unseren Lieferanten absolut untersagt, die Mitarbeitenden von Gabriele Bühring aufzufordern, gegen unseren Verhaltens- und Ethikkodex zu verstoßen. Solche Handlungen widersprechen den fundamentalen Prinzipien und Standards, die wir in unserem Unternehmen vertreten und sind in keiner Weise akzeptabel.

Lieferanten sind verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption strikt einzuhalten. Es ist ihnen unter keinen Umständen erlaubt, im Namen von Gabriele Bühring Regierungsvertreter zu bestechen. Lieferanten dürfen Regierungsvertretern weder direkt noch indirekt wertvolle Geschenke anbieten, geben oder versprechen, um sie zu unangemessenen Handlungen zu verleiten oder für solche Handlungen zu belohnen.

Verbotene Zahlungen können in vielfältiger Form auftreten, beispielsweise als Bargeld oder andere monetäre Mittel, Geschenke, Bewirtung oder Unterhaltung. Jegliche Fragen hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Bestimmung oder mögliche Ausnahmen davon sollten an den Rechtsbeistand von Gabriele Bühring gerichtet werden.

Darüber hinaus sollten Lieferanten wirksame Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Durchsetzungsverfahren einführen und beibehalten, um sicherzustellen, dass die Anti-Korruptionsgesetze konsequent eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Integrität unserer Geschäftsbeziehungen zu wahren und Korruptionspraktiken entschieden entgegenzuwirken.

Transparenz

Gabriele Bühring fordert von ihren Lieferanten, dass diese präzise und umfassende Dokumentationen zu den Arbeitsbedingungen, inklusive Lohn- und Arbeitszeitinformationen, sowie Angaben zu Subunternehmern und Arbeitsvermittlern erstellen und aufbewahren. Auf Aufforderung müssen die Lieferanten zudem klare Nachweise über die Herkunft und Verarbeitung der Waren und Materialien liefern. Gabriele Bühring hat das Recht, die Einhaltung dieser Vorgaben durch Inspektionen bei den Lieferanten zu überprüfen. Informationen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Menschenrechten, Umweltaspekten, ethischem Verhalten oder Managementpraktiken müssen bei Bedarf offengelegt werden, um die Einhaltung der Standards oder gesetzlicher Vorschriften zu belegen. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, bei allen Audits, die von uns oder im Auftrag von Gabriele Bühring durchgeführt werden, umfassend mitzuwirken, um die Einhaltung der Verpflichtungen oder Berichtsanforderungen sicherzustellen. Es ist nicht erlaubt, Daten zu manipulieren oder falsche Informationen über die Zustände und Verfahren in der Lieferkette zu geben.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsdokumente vollständig und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften geführt, aufbewahrt und entsorgt werden. Sie sollen auch die Einhaltung dieser Standards nachweisen können. Es ist erforderlich, dass sie datenschutzrelevante Informationen vertraulich behandeln. Jeder Betriebsstandort braucht eine gültige Geschäftslizenz. Es ist die Verantwortung der Lieferanten, sich über alle relevanten Gesetze zu informieren und diese konsequent einzuhalten. Zusätzlich müssen sie alle notwendigen Genehmigungen und Dokumente für ihren Betrieb vorweisen, wie beispielsweise Gesundheits- und Sicherheitsbescheinigungen, Betriebserlaubnisse und Zollunterlagen.

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